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Feuerlöscher PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Marcus Hengel   
Mittwoch, den 12. August 2009 um 14:33 Uhr

Der Feuerlöscher im Privathaushalt

Handfeuerlöscher sind nach den heute gültigen, öffentlich - rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte grundsätzlichnicht mehr vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Ein -, Zwei - oder Mehrfamilienwohngebäude oder Wohnanlagen handelt. Auch in Tiefgaragen sind keine Handfeuerlöscher mehr vorgeschrieben. Jedoch kann hier die Genehmigungsbehörde Handfeuerlöscher beauflagen.

Allerdings: Feuerlöscher bleiben nach wie vor eine sinnvolle Sicherheitseinrichtung, um einen Brand im Entstehungsstadium wirksam zu bekämfen. Deshalb sollte jeder Haushalt einen funktionsfähigen Feuerlöscher haben.

Lediglich die "technische Regeln Flüssiggas" verlangen, daß Behälteranlagen an einer gut zugänglichen Stelle mit einem 6kg ABC - Löscher ausgerüstet sind.

 

Das richtige Löschmittel:

Ein falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches vergrößern. Beispiel: Besprühen eines Fettbrandes mit Wasser. Die Brandklasseneinteillung hilft


Wie oft muß man Feuerlöscher prüfen?

Feuerlöscher, die durch Gesetze oder Auflagen vorgeschrieben sind, muß man in gebrauchsfähigem Zustand halten. Auch freiwillig aus Sicherheitsgründen angeschaffte Löscher sollte man regelmäßig vom Hersteller oder von deren Wartungsdiensten prüfen lassen.

Die Normung der Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nach zwei Jahren besteht keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeiteines Feuerlöschers. Besondere Umgebungsbedingungen ( z.B. Stallgebäute ) können kürzere Prüfintervalle erfordern.

Vorsicht bei älteren Dauerdrucklöschern: Die Behälter stehen unter Druck und müssen daher - zusätzlich zu den genannten Prüfungen nach der Druckbehälterverordnung - alle zehn Jahre durch Sachverständige ( z.B. TÜV ) geprüft werden.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. November 2009 um 13:33 Uhr
 
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